Arbeiten in Skandinavien

Arbeitsrechtlicher Rahmen

Die Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung

Zwar ist Norwegen nach zweifacher Ablehnung durch die Bevölkerung nachwievor nicht Mitglied der EU, dennoch gelten hier ebenfalls die Prinzipien der Freizügigkeit und des europäischen Wettbewerbsrechts. Was bedeutet das für den Einwanderer ? Bis zu drei Monate darf man sich ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten, danach muss man, wie in den europäischen Staaten, eine Genehmigung beantragen. Dies muss rechtzeitig, noch vor Anreise geschehen.

Wer in Norwegen arbeiten will muss rechtzeitig, vor Einreise ins Land bei der Botschaft im eigenen Land eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Musiker, Künstler sowie Au-Pairs müssen hierfür einen gültigen Arbeitsvertrag vorzeigen. Wer Facharbeiter ist und einen Arbeitsvertrag in einer norwegischen Firma angeboten bekommt, kann die Arbeitsgenehmigung auch vor Ort in einer Polizeidienststelle beantragen.

Generell ist es relativ schwer in Norwegen eine Aufenhalts- oder Arbeitsgenehmigung zu erhalten. Dafür ist in der Regel auf jeden Fall ein Arbeitsangebot nötig. Wer Facharbeiter oder Spezialist in einem in neuseeland gefragten Beruf ist (siehe ) der hat es wesentlich leichter.

Für das sogenannte "Permanent residence permit" (permanente Aufenthaltsgenehmigung) kann sich dann jeder bewerben, der mehr als 3 Jahre im Land gelebt und gearbeitet hat, die Sprache gut beherrscht.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich unterscheidet sich Norwegen wenig von Deutschland. Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt zwischen 35 und 40 Stunden. In der Regel stehen einem norwegischen Arbeitnehmer dabei circa 5 Wochen (25 Arbeitstage) Urlaub zu. Auch die Kündigungsfristen betragen normalerweise, wie in Deutschland, 3 Monate für beide Parteien.

Arbeitslosen- und Sozialversicherung

Norwegen verfügt wie alle skandinavischen Länder ein dichtes soziales Netzwerk. Wie in Deutschland, wird dem Arbeitnehmer von Einkommen ein bestimmter Prozentsatz für Sozialversicherungen abgezogen. Bei Krankheit erhält der Arbeitnehmer bis zum 16.Arbeitstag Krankengeld vom Arbeitnehmer, danach springt die Sozialversicherung ein.

Wer ausreichende Zeit in Norwegen gearbeitet hat, hat nach Sozialversicherungsamt (Tygdekontoret) anspruch auf staatliche Unterstützung. Auch die Übertragung der erworbenen Leistungsansprüche aus dem Heimatland sind in der Regel möglich.